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Feuerwerk im Kanton SG missbraucht

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Durch mutwilliges Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind nach dem Nationalfeiertag elf Anzeigen wegen Sachbeschädigung erstattet worden. Die Feuerwerkskörper beschädigten unter anderem Briefkästen und Robidogbehälter. Durch ein wegfliegendes Metallteil wurde ein Auto beschädigt. Der Sachschaden...

Durch mutwilliges Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind nach dem Nationalfeiertag elf Anzeigen wegen Sachbeschädigung erstattet worden. Die Feuerwerkskörper beschädigten unter anderem Briefkästen und Robidogbehälter. Durch ein wegfliegendes Metallteil wurde ein Auto beschädigt. Der Sachschaden beträgt rund 30'000 Franken. Die Kantonspolizei St. Gallen sucht Zeugen.

Einmal mehr wurde der Nationalfeiertag missbraucht, um mit Feuerwerk Sachbeschädigungen zu begehen. In acht Gemeinden (Au, Buchs, Eschenbach, Goldach, Gossau, Schänis und Thal) wurden elf Sachbeschädigungen angezeigt.

In Goldach wurden an der Frohheim- und an der Blumenfeldstrasse je ein Robidogbehälter mit Feuerwerk total beschädigt. Ein wegfliegendes, vier Kilogramm schweres Metallteil, beschädigte einen rund 50 Meter weit entfernten, parkierten Personenwagen.

In Au wurden am Menn- und am Kreuzweg je ein Robidogbehälter mit Feuerwerk total beschädigt. An der Walzenhauserstrasse wurde ein Wegweiser durch Knallkörper beschädigt. Der Sachschaden an der Tafel beläuft sich auf rund 1'000 Franken.

Weitere Fälle

Am Clubhaus des FC Buchs wurden durch Feuerwerk eine Festbankgarnitur, der Rasen, das Tor und ein Stehtisch beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf 1'300 Franken.

In Gossau wurden an der Kühlhaustrasse in einem Gipskübel Feuerwerk gezündet. Teile davon beschädigten eine Fassade. An der Kirchstrasse wurden drei Briefkästen durch Feuerwerk beschädigt.

In Eschenbach, Horebstrasse und in Schänis, Warthausen wurde je ein Briefkasten beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 1'000 Franken.

Die Kantonspolizei St. Gallen bittet um Hinweise zu den Sachbeschädigungen. Durch solche kann es möglich sein, die Täterschaft zu eruieren und diese dann zur Schadenübernahme zu verpflichten.

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