Am Freitagmorgen hat die Schaffhauser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen bei der Kontrolle eines in der Schweiz immatrikulierten Anhängerzugs festgestellt, dass die Vorschriften, für den Transport von gefährlichen Gütern (Feuerwerk), nicht eingehalten wurden.
Am Freitag kontrollierten Funktionäre des Schwerverkehr-Kontrollzentrums in der Stadt Schaffhausen einen Schweizer Anhängerzug, der mit Feuerwerksartikeln beladen war. Dabei wurden schwerwiegende Verstösse gegen die bundesrechtlichen Transportvorschriften für Gefahrengut (SDR/ADR) festgestellt. Die mit pyrotechnischen Gegenständen (Gefahrenklasse 1: Explosive Stoffe) beladene Fahrzeugkombination war unter anderem nicht korrekt gekennzeichnet. In gleicher Weise stimmten die Begleitdokumente nicht mit den beladenen Versandstücken überein.
Der Chauffeur wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt.
Die Schaffhauser Polizei weist die Transporteure von Feuerwerk mit Nachdruck darauf hin, bei ihren Transporten die entsprechenden Vorschriften sorgfältig einzuhalten. Bei Nichteinhaltung könnte sonst ein Feuerwerk buchstäblich einmal ins Wasser fallen.
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Der Chauffeur wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt.
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