Die Abklärungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich haben ergeben, dass in beiden Todesfällen keine Hinweise auf Dritteinwirkungen bestehen. Ein Delikt kann in beiden Fällen ausgeschlossen werden.
Nach den beiden tragischen Todesfällen am vergangenen Wochenende im "Flussbad Oberer Letten" (polizeiticker.ch berichtete) liegen erste Erkenntnisse zu den Todesursachen vor. Die Untersuchungen der Rechtsmediziner haben in beiden Fällen "Ertrinken" als Todesursache ergeben. Somit bestehen keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung. Trotzdem laufen diverse weitere Ermittlungen der Polizei. Die Abklärungen, ob bei den Verstorbenen Alkohol oder Drogen im Spiel waren, stehen zurzeit noch aus. Diese Ergebnisse werden aber aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht öffentlich gemacht.
Die Auswertungen der Spuren, welche Spezialisten des Forensischen Instituts Zürich gesichert haben, stehen ebenfalls noch aus.
Bademeister aus dem Spital entlassen
Der 36-jährige Bademeister, der die beiden Ertrunkenen aus dem Flussbad gerettet und sich dabei erheblich an den Armen verletzt hatte, konnte in der Zwischenzeit das Spital wieder verlassen. Er wird seine Arbeit aber vermutlich erst in einigen Wochen wieder aufnehmen können. Ihm und seinen involvierten Mitarbeitenden wurde psychologische Hilfe angeboten.
Nach dem Zeugenaufruf haben sich mehrere Personen bei der Stadtpolizei Zürich gemeldet und wertvolle Aussagen gemacht. Diese werden nun in die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und der Stadtpolizei Zürich einfliessen. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Unterstützung der Medienschaffenden und die Hinweise aus der Bevölkerung.
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