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Fribourg: Feuern im Freien sowie Abbrennen von Feuerwerk bleibt verboten

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Die in den vergangenen Tagen niedergegangen und für das Wochenende angekündigten Niederschläge reichen nicht aus, um die Brandgefahr im Kanton Freiburg zu senken. Das Verbot im Freien Feuer zu entfachen und das Abbrennen von Feuerwerk wird daher bis auf weiteres aufrechterhalten, namentlich am...

Trotz der jüngsten Niederschläge bleibt der Boden äusserst trocken und es herrscht nach wie vor eine erhöhte Brandgefahr im Kanton. Der Führungsstab HELIOS verfolgt die Situation aufmerksam. Die Wettervorhersagen melden nur gebietsweise Niederschläge, die unzureichend sind, um diese Gefahr zu bannen.

Die folgenden Massnahmen sind daher nach wie vor zu beachten:
Feuer im Freien sind verboten (Ausnahme: Grills ausserhalb bewaldeter Zonen)
Feuerwerke, die in der Luft abbrennen, sind verboten (alle Gegenstände Boden-Luft: Raketen, Batterien, Himmelslaternen, usw.)

Den Privatpersonen ist es erlaubt, statische pyrotechnische Gegenstände abzubrennen (Vulkane, bengalische Zündhölzer usw.), auf nicht brennbaren Unterlagen (Kies- oder geteerte Plätze, mehr als 200 m von Wäldern, Getreidefeldern und Unterholz entfernt) und an den von den Gemeinden vorgesehenen Stellen. Die Bewilligung ist nur gültig für den 31. Juli und den 1. August 2015.

Die Gemeinden können auf dafür vorgesehenen Plätzen offizielle Feuerwerke und 1. Augustfeuer erlauben, die von der Feuerwehr, nach den geltenden Sicherheitsnormen, überwacht werden, ausschliesslich am 31. Juli und 1. August 2015. Aber auch an diesen Stellen dürfen nur Personen mit entsprechender Ausbildung pyrotechnische Gegenstände verwenden, die in der Luft abbrennen.

Die Behörden fordern die Bevölkerung auf, das Verbot zu respektieren und die Anweisungen der Gemeinden zu befolgen, sowie Vorsicht und gesunden Menschenversand walten zu lassen. Die Zuwiderhandelnden werden zur Anzeige gebracht und können mit einer Busse von bis zu 50'000 Schweizer Franken bestraft werden. Sämtliche Informationen zu den Massnahem finden Sie unter: www.fr.ch/katastrophe.

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