Einige Tage vor dem Nationalfeiertag rufen die Behörden der Bevölkerung in Erinnerung, dass es verboten ist im Freien Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzubrennen.
Angesichts der Trockenheit, der Wettervorhersagen und der Brandgefahr, bleibt der Beschluss des Staatsrates, in Kraft seit dem17. Juli 2015, bis auf weiteres für das ganze Kantonsgebiet Fribourg gültig. Das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk sind demnach weiterhin verboten. Es sind aber besondere Massnahmen für den Nationalfeiertag vom 31. Juli und 1. August 2015 vorgesehen.
Der Verkauf und der Kauf von Feuerwerk sind nicht verboten, aber ihre Handhabung ist wie folgt geregelt: einzig die Gemeinden können offizielle Feuerwerke und 1. Augustfeuer auf dafür vorgesehenen Plätzen erlauben, die von der Feuerwehr, nach den geltenden Sicherheitsnormen, überwacht werden. Aber auch an diesen Stellen dürfen nur Personen mit entsprechender Ausbildung pyrotechnische Gegenstände verwenden, die in der Luft abrennen (alle Gegenstände Boden-Luft: Raketen, Himmelslaternen usw.).
Das Abbrennen von statischen pyrotechnischen Gegenständen (Vulkane, bengalische Zündhölzer usw.) ist nur auf nichtbrennbaren Unterlagen gestattet (Kies- oder geteerte Plätze) und an den von den Gemeinden vorgesehenen Stellen.
Die folgenden Regeln sind nach wie vor gültig:
Der Verkauf und der Kauf von Feuerwerk sind nicht verboten, aber ihre Handhabung ist wie folgt geregelt: einzig die Gemeinden können offizielle Feuerwerke und 1. Augustfeuer auf dafür vorgesehenen Plätzen erlauben, die von der Feuerwehr, nach den geltenden Sicherheitsnormen, überwacht werden. Aber auch an diesen Stellen dürfen nur Personen mit entsprechender Ausbildung pyrotechnische Gegenstände verwenden, die in der Luft abrennen (alle Gegenstände Boden-Luft: Raketen, Himmelslaternen usw.).
Das Abbrennen von statischen pyrotechnischen Gegenständen (Vulkane, bengalische Zündhölzer usw.) ist nur auf nichtbrennbaren Unterlagen gestattet (Kies- oder geteerte Plätze) und an den von den Gemeinden vorgesehenen Stellen.
Die folgenden Regeln sind nach wie vor gültig:
- Feuer im Freien sind verboten. Die Grills ausserhalb bewaldeten Zonen sind von diesem Verbot nicht betroffen, vorausgesetzt die Sicherheitsregeln werden eingehalten.
- Keine Streichhölzer oder Zigarettenstummel auf den Boden werfen.
- Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Die Polizei wird Flyer mit den entsprechenden Regeln verteilen. Die Zuwiderhandelnden werden nach der geltenden Gesetzgebung an die zuständige Strafbehörde verzeigt. Sie können mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken bestraft werden. Die Behörden danken der Bevölkerung für ihre Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Hitzewelle: Alle Informationen und Massnahmen unter www.fr.ch/katastrophe.

