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Frick: Enkeltrickbetrug - Taxidienst als Kurier eingesetzt

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Eine über 60-jährige Fricktalerin erhielt am vergangenen Mittwochnachmittag, 13. August 2014 einen Anruf einer unbekannten Frau, die auf betrügerische Art zu einer beträchtlichen Bargeld-Summe gelangen wollte. Mehrere Anrufeingänge bei Seniorin Nachdem sich eine unbekannte Frau am Telefon als...

Eine über 60-jährige Fricktalerin erhielt am vergangenen Mittwochnachmittag, 13. August 2014 einen Anruf einer unbekannten Frau, die auf betrügerische Art zu einer beträchtlichen Bargeld-Summe gelangen wollte.

Mehrere Anrufeingänge bei Seniorin

Nachdem sich eine unbekannte Frau am Telefon als deutsche Verwandte ausgab und eine Geldsumme verlangte, realisierte die Angerufene rasch, dass es sich um einen Enkeltrickversuch handeln dürfte.

Kurze Zeit nach der ersten Anruferin meldete sich ein angeblicher Notar aus Zürich, der eine Übergabe von mehreren zehntausend Franken am Nachmittag vereinbaren wollte. Die Kantonspolizei Aargau wurde umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein weiterer Anruf hatten zum Inhalt, die Seniorin solle doch das Geld nach Aarau bringen.

Kurierdienste im Auftrag der Täterschaft

Ein Mitarbeiter eines Zürcher Kurierdienstes meldete sich ebenfalls telefonisch bei der Frau. Er hätte eine Auftragsanfrage erhalten, einen Transport von Frick nach Aarau durchzuführen. Da der Kurier sofort realisierte, dass es sich um einen Betrug handelte, lehnte er ab.

Im weiteren Verlauf des Nachmittags fuhr dann ein Taxifahrer aus dem Baselbiet am Wohnort der Frau vor. Dieser teilte mit, dass er im Auftrag eines Unbekannten einen Kurierdienst ausführen und etwas an dieser Adresse abholen sollte. Der Zielort würde ihm dann wieder telefonisch mitgeteilt.

Ermittlungen eingeleitet

Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen gegen die unbekannte Täterschaft umgehend aufgenommen. Es kam zu keiner Übergabe eines Geldbetrages.

Die von einem Täter oder einer Tätergruppierung eingesetzten Taxi-/Kurierdienste ersuchen wir um erhöhte Aufmerksamkeit. Zur erfolgreichen Verübung der Straftat und zum Erzielen des Bargeldbetrags setzt die Täterschaft Dritte ein, die ohne Kenntnis eines Enkeltrickbetrugs eine Dienstleistung ausführen oder eine solche Anfrage erhalten.

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