Der Fahrer des betroffenen Sattelschleppers war am, kurz vor 15.30 Uhr auf der A3 in Richtung Basel unterwegs. An seinem Zugfahrzeug war ein leerer Tank-Sattelanhänger angekuppelt. Zu diesem Zeitpunkt war beim Autobahnanschluss Frick die Bergung eines verunfallten Sattelmotorfahrzeuges im Gange...
Der Fahrer des betroffenen Sattelschleppers war am, kurz vor 15.30 Uhr auf der A3 in Richtung Basel unterwegs. An seinem Zugfahrzeug war ein leerer Tank-Sattelanhänger angekuppelt. Zu diesem Zeitpunkt war beim Autobahnanschluss Frick die Bergung eines verunfallten Sattelmotorfahrzeuges im Gange (infoticker.ch berichtete). Aufgrund dessen waren der Autobahnanschluss und der Normalstreifen in diesem Bereich gesperrt. So musste der Sattelschlepperfahrer kurz vor dem Anschluss nach links auf den Überholstreifen wechseln.
Unmittelbar nach dem Autobahnanschluss blockierten die Räder der Komposition plötzlich. Dadurch verlor der Chauffeur die Herrschaft über das Fahrzeug. Schleudernd wurden dadurch der Sattelschlepper und der Anhänger zusammengedrückt. Gleichzeitig kam es zur Kollision mit der Leitplanke.
Der 44-Jährige blieb unverletzt. Am Sattelschlepper sowie am Anhänger entstand ein Schaden von etwa 80'000 Franken. Der Schaden an der Leitplanke muss zudem auf etwa 10'000 Franken beziffert werden.
Die Unfallursache ist derzeit noch unklar. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft liess die Komposition sicherstellen und ordnete eine technische Begutachtung durch Fachleute des Strassenverkehrsamtes an.
Unmittelbar nach dem Autobahnanschluss blockierten die Räder der Komposition plötzlich. Dadurch verlor der Chauffeur die Herrschaft über das Fahrzeug. Schleudernd wurden dadurch der Sattelschlepper und der Anhänger zusammengedrückt. Gleichzeitig kam es zur Kollision mit der Leitplanke.
Der 44-Jährige blieb unverletzt. Am Sattelschlepper sowie am Anhänger entstand ein Schaden von etwa 80'000 Franken. Der Schaden an der Leitplanke muss zudem auf etwa 10'000 Franken beziffert werden.
Die Unfallursache ist derzeit noch unklar. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft liess die Komposition sicherstellen und ordnete eine technische Begutachtung durch Fachleute des Strassenverkehrsamtes an.

