Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Brand vom 15. Februar 2018 in Frutigen hat die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland den 56- jährigen Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störu
Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen klagt
die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland den
Beschuldigten, einen 56-jährigen Schweizer, beim
Regionalgericht Oberland (in Fünferbesetzung) an. Er
wird sich wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und
Störung des Totenfriedens zu verantworten haben.
Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf die
Ermittlungsergebnisse als erwiesen, dass der
Beschuldigte dem Opfer, seiner damals 41-jährigen
Partnerin, tödliche Kopfverletzungen zugefügt und
danach deren Domizil, ein mehrere hundert Jahre altes
Bauernhaus in Frutigen, in Brand gesetzt hat, um die
Spuren des Tötungsdeliktes zu vernichten. Der
Beschuldigte streitet alles ab.
Das Bauernhaus in Frutigen brannte am 15. Februar
2018 komplett nieder. Die vermisste Bewohnerin des
Brandobjekts wurde am 16. Februar 2018 tot in den
Trümmern aufgefunden, sie ist bereits vor dem
Brandausbruch verstorben.
Der mutmassliche Täter
wurde am 18. Februar 2018 in Frankreich angehalten
und anschliessend an die Schweiz ausgeliefert.
Der Gerichtstermin steht noch nicht fest.


