Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen eine zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls 33 Jahre alte Frau (Nationalität: Schweiz) abgeschlossen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft gegen die Frau einen Strafbefehl erlassen und sie der mehrfachen fahrlässigen schweren Körperverletzung und der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die Lenkerin wurde zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von CHF 1'100.00 verurteilt. Ferner muss die Verurteilte die Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 9'833.65 tragen.
Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ergeben, dass die verurteilte Frau am 16. Juni 2023 um ca. 08:38 Uhr in Füllinsdorf zusammen mit ihrem Kleinkind in einem Personenwagen unterwegs war. Auf der Mühlerainstrasse wendete die Frau ihren Blick und ihre Aufmerksamkeit für einen Moment in pflichtwidriger Weise vom Strassenverkehrsgeschehen ab, um nach ihrem weinenden und schreienden Kleinkind zu sehen, das sich im Kindersitz im Fond des Fahrzeuges befand.
Dadurch verlor die Frau die Beherrschung über ihr Auto, kam in der Folge von der Strasse ab und fuhr auf das rechtsseitige Trottoir. Ungefähr auf der Höhe der Talstrasse fuhr sie schliesslich in eine Gruppe von insgesamt 21 Fussgängerinnen und Fussgänger, die auf dem Trottoir der Mühlerainstrasse entlanggingen. Dabei wurden sieben Personen teilweise schwer verletzt und die nicht verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger zumindest konkret gefährdet.
Quelle der Polizeinachricht: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft