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Fürstentum Liechtenstein FL - Kontrolle Raubgrabungen

Landespolizei Fürstentum Liechtenstein

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Fürstentum Liechtenstein FL - Kontrolle Raubgrabungen
(Symbolbild) (Bildquelle: asp - (Symbolbild))

Am Freitag hat die Landespolizei in den frühen Morgenstunden mehrere Ortschaften in Liechtenstein auf Hinweise von illegalen Raubgrabungen überwacht.

Meistens werden illegale Ausgrabungen auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und Waldgebieten vorgenommen. Sehr oft handelt es sich um bereits bekannte archäologische Plätze oder deren Umgebung.
Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern ist das Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt.
Der Raubgräber entwendet am Tatort nicht nur Gegenstände, er zerstört auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind. Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten, sondern müssen dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden, denn solche Funde sind Eigentum des Landes.

Zeugenaufrufe:

Die Landespolizei wird in nächster Zeit vermehrt Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter +423 236 71 11 oder info@landespolizei.li entgegen.

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