Polizeiticker Appenzell-Innerrhoden

Gais AI - Radstreifen soll ausgebaut werden

Velofahrstreifen Gaiserstrasse
Velofahrstreifen Gaiserstrasse (Bildquelle: Kanton Appenzell Innerrhoden)

Zwischen dem Kreisel Rank in Appenzell und dem Kreisel Weiher in Gais besteht in Richtung Gais ein Radstreifen. Die Breite des vorhandenen Radstreifens beträgt teilweise weniger als 1m. Um die Gegebenheiten für die Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern, haben die beiden Appenzeller Kantone ein Konzept zur Verbesserung des Veloverkehrs erarbeitet. Damit soll die Sicherheit und der Komfort der regionalen Velolandroute Nr. 42 «Appenzeller Route» erhöht werden.

Auf der Gaiserstrasse zwischen dem Kreisel Rank in Appenzell und dem Kreisel Weiher in Gais besteht in Richtung Gais auf der ganzen Länge ein Radstreifen mit teilweise weniger als 1m Breite. Die bestehende Veloinfrastruktur genügt somit den heutigen Anforderungen nicht mehr. Durchgeführte Velomessungen aus dem Jahr 2022 beim Kreisel Rank zeigen, dass der Anteil Veloverkehr am Gesamtverkehr rund 2% beträgt. Zwischen 180 und 270 Velofahrerinnen und Velofahrer nutzen diesen Abschnitt pro Tag.

Für das Durch- und Befahren sollen Radverkehrsanlagen sicher, kohärent, direkt und komfortabel sein. Zudem sollen sie ein zusammenhängendes Netz bilden. Für Radstreifen wird im Minimum eine Breite von 1.5m empfohlen. Je nach vorhandenem Längsgefälle sollen Radstreifen eine Breite von mehr als 1.5m aufweisen. Aufgrund der vorhandenen Strassenbreite wird auf der Gaiserstrasse im gesamten Abschnitt ein Radstreifen mit einer Breite von 1.5m markiert.

Dafür muss die bestehende Mittellinie im Ausserortsbereich zusätzlich verschoben werden. Im Innerortsbereich wird künftig auf eine Markierung der Mittellinie verzichtet, ausgenommen in Knotenbereichen als Linksabbiegehilfe. Falls das Wetter und die Temperaturen es zulassen, werden die Markierungsarbeiten in den kommenden Tagen ausgeführt.

Die beiden Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. setzen alles daran, die Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken. Sie bitten die betroffene Anwohnerschaft sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Quelle der Meldung: Kanton AI