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Gedenkmarsch und Gegendemonstration in Sempach untersagt

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Am Samstag, 11. Juli 2015, hat eine rechte Gruppierung einen sogenannten Gedenkmarsch zum Sempacher Schlachtfeld geplant. Zudem wurde ein Gesuch der "Antifaschistischen Aktion Zentralschweiz" für eine Gegendemonstration in Sempach eingereicht. Um allfällige Auseinandersetzungen mit Personen- und...

Wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen ist, plant eine rechte Gruppierung am kommenden Samstag einen sogenannten Gedenkmarsch zum Sempacher Schlachtfeld. Da es sich um einen privaten Anlass mit einer geringen Zahl von Teilnehmenden handelt, wird dafür keine offizielle Bewilligung benötigt. Zudem ist anzunehmen, dass es wie in den Vorjahren zu keinen Beeinträchtigungen auf den Strassen kommt.

Gemäss Polizeigesetz kann die Polizei jedoch eine solche Veranstaltung verbieten, wenn eine schwere Störung oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr abzuwehren ist.

Polizei untersagt Veranstaltungen von Links und Rechts

Am Mittwoch, 8. Juli 2015, hat ein Vertreter der Gruppe "Antifaschistische Aktion Zentralschweiz" ein Bewilligungsgesuch für eine Gegendemonstration eingereicht. Aufgrund dieser Situation sind ähnlich wie 2009 gewalttätige Konfrontationen mit Personen- und Sachschäden und damit verbunden eine unmittelbare Gefährdung von Unbeteiligten nicht ausgeschlossen.

Diese eingehende Beurteilung der Sicherheitslage hat die zuständigen Behörden zum Schluss kommen lassen, den geplanten Anlass der rechten Gruppierung zu untersagen und der angekündigten Gegendemonstration der linken Veranstalter keine Bewilligung zu erteilen.

Damit entspricht die Luzerner Polizei auch den Wünschen der potenziell betroffenen Stadt Sempach sowie der Gemeinde Neuenkirch, die ebenfalls erhebliche Bedenken in Bezug auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben.

Polizeipräsenz und Kontrollen vor Ort

Die Luzerner Polizei wird am kommenden Samstag im Raum Sempach präsent sein. Unbewilligte Demonstrationen werden nicht geduldet. Es werden im Vorfeld aus polizeitaktischen Gründen keine Angaben zum Vorgehen und den geplanten Massnahmen der Polizei gemacht.

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