Die Stadtpolizei musste am Samstagnachmittag in Chur eine Fahrzeuglenkerin, infolge zu grossem seitlichem Überhang, zur Anzeige bringen. Weiter enthielt die Ladung gefährliche Teile. Gemäss Strassenverkehrsgesetz darf die Ladung Motorfahrzeuge seitlich nicht überragen. Ebenfalls musste übers...
Die Stadtpolizei musste am Samstagnachmittag in Chur eine Fahrzeuglenkerin, infolge zu grossem seitlichem Überhang, zur Anzeige bringen. Weiter enthielt die Ladung gefährliche Teile. Gemäss Strassenverkehrsgesetz darf die Ladung Motorfahrzeuge seitlich nicht überragen.
Ebenfalls musste übers Wochenende ein Fahrzeuglenker wegen Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht werden. Ihm wurde eine Blutprobe abgenommen.
Im Weiteren rückte die Stadtpolizei wegen zwei Lärmbelästigungen, verbotenem Abfeuern von Feuerwerkskörper und einer Widerhandlung gegen das Gastwirtschaftsgesetz aus.
Ebenfalls musste übers Wochenende ein Fahrzeuglenker wegen Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht werden. Ihm wurde eine Blutprobe abgenommen.
Im Weiteren rückte die Stadtpolizei wegen zwei Lärmbelästigungen, verbotenem Abfeuern von Feuerwerkskörper und einer Widerhandlung gegen das Gastwirtschaftsgesetz aus.

