Die Gemeinde Glarus ruft Grundstückseigentümer dazu auf, Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Strassen regelmässig zurückzuschneiden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Wichtig ist es, dass Bepflanzungen nicht in den Strassenraum hineinragen und der Luftraum über Strassen, Geh- und Radwegen freigehalten wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände und Höhen sind einzuhalten, um eine ausreichende Sichtbarkeit sicherzustellen und Unfälle zu verhindern.
Bei Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen nicht höher als 60 cm sein.
Hecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strasse dürfen nicht unter eine Höhe von 4,50 m hineinragen, ansonsten sind sie zurückzuschneiden. Bei Trottoirs gilt die Höhe von 2,50 m. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung durch Bäume oder Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt wird.
Die Grundeigentümer/innen und Mieter/innen werden gebeten, dieser Aufforderung im Interesse einer ungehinderten Benützung der Verkehrsflächen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachzukommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei Unterlassung das Zurückschneiden auf Kosten der Eigentümerin bzw. des Eigentümers veranlassen kann. Die Gemeinde Glarus dankt für die Umsetzung dieser Sicherheitsmassnahmen.
Quelle der Nachricht: Gemeinde Glarus

