Geschwindigkeitskontrollen - Temposünder in der Schweiz - Das müssen Raser und Schnellfahrer befürchten
polizeiticker
Aufgrund der aktuellen Ferienzeit, wollen wir vom Polizeiticker auf den geltenden gesetzlichen Bussen- und Strafenkatalog in der Schweiz hinweisen, welcher für alle Temposünder gilt. Die Geschwindigkeitslimite auf Autobahnen in der Schweiz beträgt 120 km/h, das vergessen auch Durchfahrende oft schnell. Damit die nicht nur die Ferien zum Stressfaktor werden, haben wir hier die wichtigsten Fakten beisammen.
In den letzten Wochen und Monaten in dieser Corona-Zeit haben Raser- und Schnellfahrer-Fälle welche alle qualifiziert grobe Verletzungen der Verkehrsregeln darstellen, uns dazu bewegt, hier nochmals für unsere Leser/innen den geltenden gesetzlichen Bussen- und Strafenkatalog zu publizieren. Auch in Anbetracht, dass die Sommerferien begonnen haben, wollen wir nochmals bewusst aufmerksam machen.
Einfache Verletzung von Verkehrsregeln
- um 1-5 km/h: CHF 40.- (inner-/ausserorts), CHF 20.- (Autobahn)
- um 6-10 km/h: CHF 120.- (innerorts), CHF 100.- (ausserorts), CHF 60.- (Autobahn)
- um 11-15 km/h: CHF 250.- (innerorts), CHF 160.- (ausserorts), CHF 120.- (Autobahn)
- um 16-20 km/h: Anzeige (innerorts), CHF 240.- (ausserorts), CHF 180.- (Autobahn)
- um 21-25 km/h: Anzeige (innerorts), Anzeige (ausserorts), CHF 260.- (Autobahn)
- um 26-29 km/h: Anzeige (innerorts), Anzeige (ausserorts), Anzeige (Autobahn)
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln
Diese Bussen gelten auf Strassen ausserorts:
- um 30-34 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 35-39 km/h: 30 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 40-44 km/h: 60 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 45-49 km/h: 90 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 50-59 km/h: ab 120 Tagessätzen Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
Qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln (Via sicura)
- ab 60 km/h: ab 1 Jahr Freiheitsstrafe, mind. 2 Jahre Entzug des Führerausweis

