Am Montagmorgen um 10.50 Uhr ging bei der Schaffhauser Polizei eine Meldung ein, wonach in Oberhallau bei einem Stall das Güllesilo überlaufe und Gülle im nahe gelegenen Grundbach versickere. Die Meldung konnte durch den aufgebotenen Fischereiaufseher sowie dem Gewässerpikett des Interkantonalen...
Am Montagmorgen um 10.50 Uhr ging bei der Schaffhauser Polizei eine Meldung ein, wonach in Oberhallau bei einem Stall das Güllesilo überlaufe und Gülle im nahe gelegenen Grundbach versickere.
Die Meldung konnte durch den aufgebotenen Fischereiaufseher sowie dem Gewässerpikett des Interkantonalen Labors (IKL) bestätigt werden. Entsprechende Gewässerschutzproben wurden durch das IKL entnommen und werden zurzeit im Labor genauer untersucht.
Gemäss Gewässerschutzverordnung ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen.
Die Meldung konnte durch den aufgebotenen Fischereiaufseher sowie dem Gewässerpikett des Interkantonalen Labors (IKL) bestätigt werden. Entsprechende Gewässerschutzproben wurden durch das IKL entnommen und werden zurzeit im Labor genauer untersucht.
Gemäss Gewässerschutzverordnung ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen.

