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Gewisse Lastwagen und Busse sollen die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen

Die anpasste Signalisations- und Strassenverkehrskontrollverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten (Symbolbild)
Die anpasste Signalisations- und Strassenverkehrskontrollverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten (Symbolbild) (Bildquelle: kalhh (CC0))

Für die Umsetzung der Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» werden neue Signale für Lastwagen und Busse benötigt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die notwendige Vernehmlassung zur Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung eröffnet. Sie dauert bis zum 22. Mai 2024.

Die Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme (z. B. elektronisches Fahrdynamikregelsystem, Notbremsassistenzsystem, Spurhaltewarnsystem) verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. Betroffen sind Strecken gemäss dem Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG): die Gotthard-, San Bernardino-, Simplon- und Grosse St. Bernhardroute. Gestützt darauf hat das Parlament im Oktober 2021 einen entsprechenden Artikel im Strassenverkehrsgesetz (SVG) genehmigt.

Mit der vorgeschlagenen Revision der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung wird unter anderem die Signalisation der betroffenen Strecken geregelt, auf welchen die Lastwagen nur mit den geforderten Assistenzsystemen fahren dürfen.

Der Bundesrat macht zudem Gebrauch von der Bestimmung, wonach er für bestimmte Fahrzeuge Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht vorsehen kann. Ausserdem werden Regelungen für den Vollzug getroffen.

Die anpasste Signalisations- und Strassenverkehrskontrollverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Quelle der Nachricht: Bundesamt für Strassen ASTRA