Gewürzprodukte wegen nicht deklariertem Gluten zurückgerufen
Redaktion Polizeiticker Schweiz
In zwei Gewürzprodukten der Marke Ezogelin wurde nicht deklariertes Gluten nachgewiesen. Für Personen mit Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Die betroffenen Produkte wurden aus dem Verkauf genommen.
In der «Adana Kebap Gewürzzubereitung» sowie in der «Sieben Gewürzmischung» der Marke Ezogelin wurde nicht deklariertes Gluten nachgewiesen.
Eine Gesundheitsgefährdung für Personen mit einer Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie kann nicht ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt diesen Personen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Die importierende Firma Beta Markt GmbH hat sie umgehend aus dem Verkauf genommen.
Welche Gefahr geht von diesen Produkten aus?
Die Produkte enthalten nicht deklariertes Gluten. Der Verzehr kann bei Personen mit einer Glutenunverträglichkeit oder einer Zöliakie Symptome wie Durchfall, Magenschmerzen oder Kopfschmerzen hervorrufen. Für alle anderen Personen ist der Konsum unbedenklich.
Welche Produkte sind betroffen?
Ezogelin Adana Kebap Gewürzzubereitung- Lot-Nummer: L101705
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.09.2028
- Verkaufsstellen: diverse Detailhandelsgeschäfte
- Lot-Nummer: L108505
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.09.2028
- Verkaufsstellen: diverse Detailhandelsgeschäfte
Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Das BLV empfiehlt Personen mit einer Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.
Adresse für Rückfragen
Konsumentinnen und Konsumenten:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Kundenkommunikation
+41 58 463 30 33
info@blv.admin.ch
Quelle der Polizeinachricht: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)