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Ghost-Bikes GmbH ruft den Vorbau von Fahrrädern und E-Bikes zurück

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen

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Ghost-Bikes GmbH ruft den Vorbau von Fahrrädern und E-Bikes zurück
(Bildquelle: Ghost-Bikes GmbH)

In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die Ghost-Bikes GmbH den Vorbau der Fahrräder und E-Bikes der Modellreihe "Square", Marke "Ghost" zurück. Es gibt eine Sturz- und Unfallgefahr. Bei den betroffenen Fahrrädern und E-Bikes wird kostenlos ein neuer Vorbau montiert.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

An der Gabelklemmung des Vorbaus können nach intensiver und langer Nutzung Risse entstehen. Dies ist mit einer Sturz- und Unfallgefahr verbunden.

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind Fahrräder und E-Bikes der Modellreihe "Square" der Marke "Ghost". Eine Liste aller betroffenen Modelle findet sich beiliegend.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten sind gebeten, ihr Fahrrad bzw. E-Bike zum Ghost-Fachhändler, bei dem sie das Fahrzeug erworben haben, zu bringen, damit der Vorbau kostenlos ersetzt wird.

Adresse für Rückfragen

Betroffene Kunden sind gebeten, mit dem Ghost-Fachhändler, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben, Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen können sie sich auch an den Konsumentendienst von Accell Suisse AG (Schweizer Vertretung der Ghost-Bikes GmbH) wenden:
  • Telefon: +41 41 670 21 90
  • E-Mail: info@accell-suisse.com
Liste der betroffenen Modelle

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