(Symbolbild – Geschwindigkeitsmessanlage) (Bildquelle: polizeiticker.ch)
Eine interne Untersuchung der Kantonspolizei Glarus zu Tempokontrollen am Kerenzerberg bestätigt organisatorische Fehler, strafrechtlich relevante Verstösse wurden jedoch nicht festgestellt.
Im Frühling 2021 führte die Kantonspolizei Glarus am Kerenzerberg an den Osterfeiertagen sowie zu Pfingsten Geschwindigkeitskontrollen durch. Auf einer mit Tempo 80 signalisierten Strecke galt wegen einer Baustellenzufahrt temporär Tempo 50. Rund 600 Fahrzeuglenkende wurden wegen einer Tempoüberschreitung gebüsst.
Das Glarner Obergericht sprach in der Folge mehrere Betroffene frei oder milderte die Strafen. Es kritisierte in seinem ersten Urteil im Jahr 2023 in erster Linie die Platzierung der Signalisation und bestritt deren Wirksamkeit über die Feiertage. Dem widersprach das Bundesgericht, welches die Urteile aufhob und zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückwies. Dieses gelangte Ende 2025 erneut zu Freisprüchen, bzw. milderen Urteilen. Es kritisierte in seinen Erwägungen widersprüchliche Angaben seitens der Kantonspolizei sowie eine unzureichende Dokumentation der Verkehrssituation. Zudem seien Fotos nachträglich aufgenommen und teilweise manipulativ verwendet worden.
Der Kommandant der Glarner Kantonspolizei leitete in der Folge eine interne Untersuchung ein, deren Ergebnisse nun vorliegen. Im Verfahren selbst hat die Glarner Staatsanwaltschaft die Urteile des Obergerichts mittels Beschwerde erneut beim Bundesgericht angefochten. Das Urteil steht noch aus.
Ergebnisse liegen vor und legen Fehler offen
Im Rahmen der umfangreichen Abklärungen wurde festgestellt, dass einige der gerichtlich festgestellten Fehler zutreffen. Die Dokumentation der Signalisation war unzureichend, Fotos sind im Rahmen des Rechtsverfahrens teilweise nicht richtig deklariert und datiert worden, und ein Signalisationsplan wurde in einem verwirrlichen Kontext dargestellt. Die Rekonstruktion der Ereignisse legt nahe, dass die fehlerhaften Angaben auf eine Überforderungsituation bei der Polizeiarbeit in den Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind.
Manipulationsvorwurf widerlegt
Ebenfalls ergab die Untersuchung, dass der durch das Obergericht aufgeworfene und von den Medien breit aufgenommene Manipulationsverdacht, etwa durch ein fotografisches Nachstellen einer Situation oder einer bewussten Falschdeklaration einer Fotoquelle, nicht zutrifft. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Situation nachgestellt, sondern nachweislich ein Foto verwendet, das nicht nach der Kontrolle an Ostern 2021, sondern im Herbst zuvor erstellt worden ist.
Handlungsbedarf erkannt
Gemäss dem vorliegenden Untersuchungsbericht besteht ein Handlungsbedarf für die Kantonspolizei Glarus. Das Polizeikommando hat Massnahmen angeordnet, welche teilweise bereits aktiv umgesetzt werden:
- Aufarbeitung: Konsequenzen bei fehlerhafter Arbeitsweise, Berichterstattung, Rechenschaft, Reputationsschaden. Benennen von Verantwortlichkeiten.
- Awareness: Bewusstsein schaffen für die Notwendigkeit einer peniblen Arbeitsweise bei der Durchführung sowie Dokumentation einer Geschwindigkeitskontrolle.
- Ausbildung: Schulung der mit Geschwindigkeitskontrollen betrauten Mitarbeitenden in Bezug auf Rechtsmittelverfahren und dem Beweisrecht im Strafprozess.
- Abläufe: Standardisierung der Dokumentation von Geschwindigkeitskontrollen; wo nötig Einführung von Absprachepunkten in standardisierten Situationen; Grundsätze bei Geschwindigkeitskontrollen; Controlling.
Wann werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt?
Die Kantonspolizei führt mobile sowie semistationäre Tempokontrollen gezielt und aufgrund objektiver Kriterien wie Unfallhäufigkeit oder Gefahrenstellen durch. Sie sollen Verkehrsteilnehmer dafür sensibilisieren, die Regeln im Strassenverkehr zugunsten der Verkehrssicherheit einzuhalten. Die Geschwindigkeitsmessungen unterliegen strengen rechtlichen und technischen Anforderungen.
Quelle der Nachricht: Kanton Glarus


