Die ehrliche Finderin brachte das Portemonnaie daraufhin zur Polizeistation Gossau. Dort konnte es der Besitzerin aufgrund der darin befindlichen Ausweise zurückgeben werden.
Die rechtmässige Eigentümerin hat zur ehrlichen Frau Kontakt aufgenommen und den Finderlohn geregelt.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen