Verfehlungen in diesem Bereich werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Diese prüft den Anzeigerapport und leitet ein Strafverfahren ein. In leichten Fällen muss der/die fehlbare Lenker/-in mit einer Busse von 300 bis zu 600 Franken rechnen.
Bei schweren Fällen spricht die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe und eine sogenannte Verbindungsbusse aus. Dies hat einen Eintrag im Strafregister zur Folge. Das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons wird in jedem Fall mit einer Kopie des Anzeigerapportes bedient.
Diese leiten ein Administrativverfahren ein, welches einen Führerausweisentzug prüft.
Quelle: Kapo SG