Mittels einem stationären Radargerät wurde beim Fahrzeuglenker eine Geschwindigkeit von 223 km/h anstatt der erlaubten 120 km/h gemessen.
Beim fehlbaren Lenker handelt es sich um einen 24-jährigen Walliser. Ihm wurde sein Führerausweis auf Platz entzogen. Er wurde bei der Staatsanwaltschaft und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt.
Es ist zu erwähnen, dass nach Abzug der Toleranz der Fahrzeuglenker mit 96 km/h zu schnell unterwegs war. Er riskiert einen Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren und eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren.