Im Rahmen einer Kontrolle stellte das BAZG im Laderaum eines Kleinlasters 22 geschlachtete Lämmer mit einem Gesamtgewicht von rund 420 Kilogramm fest. Die rohen Tierkörper wurden unverpackt und ungekühlt auf der Ladefläche des Kleintransporters befördert. Da die Herkunft der Tierkörper – welche für den Verzehr vorgesehen waren – nicht nachgewiesen werden konnte und die Kühlkette unterbrochen sowie die Hygieneanforderungen nicht eingehalten worden sind, wurde das Fleisch von den Mitarbeitenden des BAZG sichergestellt und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten fachgerecht entsorgt. Betreffend die Schmuggeltätigkeit hat das BAZG eine Strafuntersuchung gegen den Fahrzeuglenker eingeleitet. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung kann das BAZG keine weiteren Angaben machen. Gleichzeitig gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Mit dem noch bis 2026 laufenden Transformationsprogramm DaziT wird insbesondere die Digitalisierung vorangetrieben und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen vereinheitlicht. So wird das BAZG in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.
Quelle der Meldung: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit