Eine Schwerpunktaktion der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor zwischen dem 1. Juli und dem 4. August 2014 auf dem Gebiet des Kantons Zürich hat teils gravierende Mängel bei Kühltransporten im Strassenverkehr gezeigt. Die Verkehrspolizei der Kantonspolizei Zürich...
Eine Schwerpunktaktion der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor zwischen dem 1. Juli und dem 4. August 2014 auf dem Gebiet des Kantons Zürich hat teils gravierende Mängel bei Kühltransporten im Strassenverkehr gezeigt.
Die Verkehrspolizei der Kantonspolizei Zürich führte in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor (Lebensmittelinspektorat) drei gezielte Verkehrskontrollen durch. Ein spezielles Augenmerk wurde dabei auf die Hygiene und die Temperaturen während den Kühltransporten gerichtet. Kontrolliert wurden insgesamt 53 Last- und Lieferwagen, die für Kühltransporte eingerichtet sind. Davon mussten 18 wegen mangelnder Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen oder von Hygienevorschriften beanstandet werden.
In Einzelfällen waren die vorgeschriebenen Kühltemperaturen massiv überschritten worden. So mussten bei einem Sattelschlepper eines Grossverteilers aufgrund erhöhter Temperaturen zahlreiche leichtverderbliche Produkte vernichtet werden. In einem anderen Fall waren Tiefkühlprodukte ungekühlt transportiert worden. Die Verstösse wurden beim Statthalter zur Anzeige gebracht.
Die Verkehrspolizei der Kantonspolizei Zürich führte in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor (Lebensmittelinspektorat) drei gezielte Verkehrskontrollen durch. Ein spezielles Augenmerk wurde dabei auf die Hygiene und die Temperaturen während den Kühltransporten gerichtet. Kontrolliert wurden insgesamt 53 Last- und Lieferwagen, die für Kühltransporte eingerichtet sind. Davon mussten 18 wegen mangelnder Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen oder von Hygienevorschriften beanstandet werden.
In Einzelfällen waren die vorgeschriebenen Kühltemperaturen massiv überschritten worden. So mussten bei einem Sattelschlepper eines Grossverteilers aufgrund erhöhter Temperaturen zahlreiche leichtverderbliche Produkte vernichtet werden. In einem anderen Fall waren Tiefkühlprodukte ungekühlt transportiert worden. Die Verstösse wurden beim Statthalter zur Anzeige gebracht.

