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Gutachten zu totem Schützen von Menznau erstellt

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Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Sursee hat der Forensische Dienst der Luzerner Psychiatrie ein Forensisch-psychiatrisches Gutachten über den verstorbenen Täter erstellt. Der zuständige Gutachter kommt zum Schluss, dass der Täter zur Tatzeit unter einer akuten paranoiden Schizophrenie litt. Zum...

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Sursee hat der Forensische Dienst der Luzerner Psychiatrie ein Forensisch-psychiatrisches Gutachten über den verstorbenen Täter erstellt. Der zuständige Gutachter kommt zum Schluss, dass der Täter zur Tatzeit unter einer akuten paranoiden Schizophrenie litt.

Zum eigentlichen Motiv und Auslöser der Tat können weiterhin keine Aussagen gemacht werden. Die Angehörigen und Betroffenen wurden am Dienstagnachmittag offiziell informiert.

Gutachten aufgrund von Ermittlungsakten und Gesprächen

Dr. med. Andreas Frei - zertifizierter Forensischer Psychiater - erstellte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Sursee nachträglich das forensisch-psychiatrische Gutachten über den verstorbenen Täter, welcher am 27. Februar 2013 in der Kantine der Firma Kronospan in Menznau mit einer Pistole vier Mitarbeiter tötete und mehrere Personen zum Teil schwer verletzte.

Die Analyse der Ereignisse war erschwert, weil der Täter tot ist und keine Angaben zum Motiv hinterlassen hat. Das Gutachten stützt sich so auf die Einvernahmen von mehreren Personen aus dem privaten und beruflichen Umfeld des Täters und auf die Untersuchungsakten der Strafverfolgungsbehörden.

Akute paranoide Schizophrenie beim Täter festgestellt

Frei kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der damals 42-jährige Mitarbeiter seit Oktober 2012 unter einer akuten paranoiden Schizophrenie litt. Diese zeigte sich u.a. in einem bizarren Verfolgungs- und Grössenwahn: So äusserte der Mann regelmässig, hauptsächlich im familiären Kreis, die Überzeugung, dass er von dunklen Mächten, Organisationen, aber auch Mitarbeitern der Kronospan Schweiz AG ausspioniert und verfolgt würde. Gemäss Gutachter Frei ist davon auszugehen, dass der Täter seine Tat im akuten Schub einer paranoiden Schizophrenie beging.

"Selbst wenn der Täter aber vor der Tat einem Psychiater vorgeführt worden wäre, ist nicht anzunehmen, dass der 42 -Jährige sich in einer Weise geäussert hätte, die eine Zwangshospitalisation wegen Fremdgefahr gerechtfertigt hätte." - ergänzt Frei im Gutachten. Die Tat war somit kaum voraussehbar. Das genaue Motiv und der eigentliche Auslöser der Tat bleiben weiterhin unbekannt.

Staatsanwaltschaft beendet weitere Abklärungen zum Motiv

Die Staatsanwaltschaft Sursee schliesst damit die Untersuchungen zur Schussabgabe in der Firma Kronospan ab. 

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