Der Urheber des am 25. November 2015 am Bahnhof Bern gefundenen verdächtigen Gegenstands ist identifiziert worden. Letzterer war von einem Mann als Kunstobjekt an einem Treppengeländer befestigt worden. Abklärungen haben ergeben, dass das Objekt beschädigt worden und in der Folge optisch und von...
Die Herkunft und der Urheber des verdächtigen Gegenstands, welcher am Mittwoch, 25. November 2015, am Bahnhof Bern gefunden worden war, sind geklärt. Im Rahmen der unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland geführten Ermittlungen konnte ein junger Mann identifiziert werden. Dieser hatte den aus einer faustgrossen Knetmasse - so kann Sprengstoff aussehen - bestehenden und mit Drähten und schwarzem Klebeband versehenen Gegenstand als Teil eines Kunstprojektes mit Klebeband an einem Treppengeländer des Bahnhofs befestigt.
Das Objekt war von einer Passantin gemeldet worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Gegenstand jedoch beschädigt und nicht mehr als Kunstobjekt zu erkennen. Vielmehr wirkte er wie ein sprengstoffähnliches Material. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Meldung unklaren Herkunft und Beschaffenheit des Gegenstandes konnte eine Gefahr vor Ort nicht ausgeschlossen werden. In der Folge mussten durch die Einsatzkräfte entsprechende Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden (polizeiticker.ch berichtete).
Im Zuge der Abklärungen konnten strafrechtlich relevante Tatbestände ausgeschlossen werden. Dennoch ruft die Kantonspolizei Bern in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass ein mutwilliges Auslösen eines Polizeieinsatzes grundsätzlich strafbar ist und für den Urheber finanziell schwerwiegende Folgen entstehen können. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Europa ist im Umgang mit solchen Gegenständen eine gewisse Sensibilität angebracht.
Das Objekt war von einer Passantin gemeldet worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Gegenstand jedoch beschädigt und nicht mehr als Kunstobjekt zu erkennen. Vielmehr wirkte er wie ein sprengstoffähnliches Material. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Meldung unklaren Herkunft und Beschaffenheit des Gegenstandes konnte eine Gefahr vor Ort nicht ausgeschlossen werden. In der Folge mussten durch die Einsatzkräfte entsprechende Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden (polizeiticker.ch berichtete).
Im Zuge der Abklärungen konnten strafrechtlich relevante Tatbestände ausgeschlossen werden. Dennoch ruft die Kantonspolizei Bern in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass ein mutwilliges Auslösen eines Polizeieinsatzes grundsätzlich strafbar ist und für den Urheber finanziell schwerwiegende Folgen entstehen können. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Europa ist im Umgang mit solchen Gegenständen eine gewisse Sensibilität angebracht.

