Am Donnerstag haben zwei der drei Beschuldigten im Prozess um den Mord von 2009 in Hohenrain LU ihr Bedauern über die Tat bekundet. Die beiden Beschuldigten leben seit Jahren mit ihren Familien in der Schweiz und fürchten auch eine Ausweisung.
Die beiden Angeklagten äusserten sich am Ende des Prozesses am Donnerstag zu den Anschuldigungen. Am Freitag wird die Verhandlung mit einer erneuten Beweisaufnahme sowie einer Zeugenbefragung fortgesetzt. Dann wird sich auch der dritte Beschuldigte äussern.
In der Tatnacht im August 2009 waren vier Brasilianer von den drei Beschuldigten angegriffen worden. Zuvor wurde einem der Beschuldigten in Hochdorf von einem der Brasilianer ein Faustschlag verpasst. Der 25-jährige Kosovare wollte die Tat mit seinen Kameraden, einem 30-jährigen Kosovaren und einem 35-jährigen Mazedonier ahnden. Im Zuge dieser Vergeltung wurde ein 24-jähriger brasilianischer Landwirtschaftspraktikant erstochen. Für den Mord kommen sowohl der 30-jährige Kosovare, als auch der 35-jährige Mazedonier in Frage.
Der 25-jährige Kosovare sagte am Donnerstag vor Gericht, dass es ihm sehr leidtue, was geschehen sei. Ebenso betonte auch der 35-jährige Mazedonier, dass ihm das Geschehene leidtue, und dass nicht er es gewesen ist, der das Opfer erstochen habe.
Der beschuldigte Mazedonier hat nicht nur die Gefängnisstrafe zu fürchten. Ihm drohen auch ausländerrechtliche Konsequenzen und im Falle einer langjährigen Freiheitsstrafe wird er nicht in der Schweiz bleiben dürfen.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der 30-jährige Kosovare das Opfer erstochen hat. Er hatte sich zum Tatzeitpunkt illegal in der Schweiz aufgehalten und war 2009 nach dem Vorfall in seine Heimat gereist. Erst 2015 wurde ihm von der Schweiz freies Geleit zugesichert und er konnte zum ersten Mal vernommen werden.
Die Anwälte der beiden Kosovaren plädierten für ihre Mandanten auf Freispruch woraufhin der Anwalt des Mazedoniers eine Verurteilung wegen Raufhandels forderte.
Der Prozessverlauf gestalte sich vor allem deshalb so schwierig, da die drei Beschuldigten der Meinung seien, dass fast nichts getan hätten, obgleich ein Mensch zu Tode gekommen ist. Der Staatsanwalt betonte am Donnerstag, dass die Angeklagten mit unbedingten Freiheitsstrafen zu bestrafen seien.
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