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Hohtenn VS - Raserdelikt mit nichtqualifizierter Angetrunkenheit

Kantonspolizei Wallis

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Hohtenn VS - Raserdelikt mit nichtqualifizierter Angetrunkenheit
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

Am Montagabend, 4. Februar 2019 wurde ein Personenwagen im Mittaltunnel mit einer Geschwindigkeit von 162 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen. Atemlufttests beim Lenker ergaben zudem eine nichtqualifizierte Angetrunkenheit. Der Führerausweis wurde noch auf Platz entzogen und das Fahrzeug sichergestellt.

Ein 28-jähriger Walliser fuhr um 18:20 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Lötschentalstrasse in Richtung Steg. Im Mittaltunnel wurde das Fahrzeug mittels stationärem Radargerät mit einer Brutto-Geschwindigkeit von 162 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen. Dies entspricht - nach Abzug der Toleranz von 7 km/h - einer Netto-Geschwindigkeitsüberschreitung von 75 km/h.
Darüber hinaus ergaben Atemlufttests beim Lenker eine nichtqualifizierte Angetrunkenheit (d.h. mit 0.5 bis 0.79 Promille). Der Führerausweis des Mannes wurde auf Platz entzogen. Zudem wurde sein Fahrzeug sichergestellt.
Der Lenker, mit Wohnsitz in der Region Oberwallis, wird bei der Staatsanwaltschaft sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzeigt. Neben dem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre droht dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Zum Bussenkatalog für zu schnelles Fahren: Link
Sowie die Regeln zum Fahren mit Alkohol: Link

Kategorien:

Wallis
Verkehr

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