Der wegen Diebstahls beschuldigte Häftling befand sich seit letztem August in Haft. Er befand sich im vorzeitigen Strafvollzug und war somit noch nicht rechtskräftig verurteilt.
Dem Häftling war es gelungen aus seiner Einerzelle zu entweichen. Er überwand einen Nato-Draht und sprang aus grosser Höhe in die Tiefe. Dabei zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er wieder aufgegriffen werden konnte. Eine bereits begonnene interne Untersuchung wird zeigen, ob zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
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