Auf der Schwägalp bei Hundwil besteht wegen eines instabilen Felsbereichs an der Säntis-Nordwand erhöhte Steinschlaggefahr. Bis zu 15'000 Kubikmeter Gestein könnten abstürzen. Teile des Gebiets wurden deshalb gesperrt, der offizielle Wanderweg Schwägalp–Siebenhütten bleibt jedoch offen.
Bei einem Rettungsflug der REGA im Säntismassiv entdeckte der Pilot in einer Steilwand unterhalb des Girenspitzes einen instabilen Felsbereich. Die Behörden beider Appenzeller Kantone veranlassten daraufhin eine Expertise durch ein Geologiebüro. Nach der Beurteilung von Fotos weiterer Erkundungsflüge, einem Augenschein vor Ort und weiteren Abklärungen kam das Geologiebüro zum Schluss, dass der Felsbereich absturzgefährdet ist und ein Sturzereignis Gebiete auf der Schwägalp erreichen könnte. Die Kubatur des instabilen Felsbereichs wird auf 10'000 bis 15'000 m3 geschätzt.
Das Geologiebüro hat daraufhin verschiedene Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Gebiet Schwägalp (Gemeindegebiet Hundwil) empfohlen. Die Umsetzung dieser organisatorischen Massnahmen erfolgt durch die Gemeinde Hundwil.
Flurstrasse für Fussgänger gesperrt
Im potenziellen Gefahrenbereich des Sturzereignisses liegt insbesondere die Kiesgrube oberhalb Siebenhütten. Deren Betrieb wurde deshalb sofort eingestellt und der Zugang abgesperrt. Die etwas weiter von der Felswand entfernte Flurstrasse liegt ebenfalls im Gefahrenbereich.
Die Risiken sind dort gemäss aktuellem Kenntnisstand aber bereits deutlich kleiner. Die Flurstrasse ist im gefährdeten Bereich aber dennoch bis auf Weiteres für Fussgänger gesperrt. Für Autos und Velos bleibt sie offen, da die Risiken für diese aufgrund der kürzeren Verweildauer im Gefahrenbereich deutlich kleiner sind. Der offizielle Wanderweg Schwägalp-Siebenhütten liegt nicht im Gefahrenbereich und kann ohne Einschränkungen begangen werden.
Um die Lage besser beurteilen zu können, wird das Geologiebüro in den kommenden Wochen im Auftrag des kantonalen Amts für Raum und Wald weitere geologische Abklärungen vornehmen. Danach kann entschieden werden, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind.
Die Gemeinde Hundwil und der Kanton Appenzell Ausserrhoden appellieren an die Eigenverantwortung der Wanderinnen und Wanderer. Die Verbote sind einzuhalten, die offiziellen und sicheren Wege dürfen nicht verlassen werden.
Quelle der Nachricht: Kanton Appenzell Ausserrhoden

