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Hünenberg ZG - Nicht fahrfähige Autofahrerin angehalten

Zuger Polizei

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Hünenberg ZG - Nicht fahrfähige Autofahrerin angehalten
(Symbolbild) (Bildquelle: tickermedia)

Die Zuger Polizei hat eine alkoholisierte Lenkerin gestoppt. Sie musste den Führerausweis abgeben.

Am Mittwochmorgen (31. Oktober 2018), kurz vor 04.00 Uhr, fiel einer Polizeipatrouille auf der Autobahn A4, Fahrtrichtung Luzern, kurz vor der Verzweigung Rütihof, ein Fahrzeug auf, das Schlangenlinie fuhr. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte bei der Lenkerin deutliche Alkoholsymptome fest. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l.
Der Führerausweis wurde der 32-Jährigen zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Sie wird sich zudem vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen. ** Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung und ruft in Erinnerung:**
• «Wer fährt - trinkt nicht!»: Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Anlässen, an denen Sie möglicherweise Alkohol trinken.
• Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. Oder organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Fahrer nicht trinkt.
• Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
• Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
• Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Auch diese Substanzen beeinflussen die Fahrfähigkeit.

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