Die Kantonspolizei führte am Sonntagnachmittag, 27. Januar 2019, in Hunzenschwil eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dem gemessenen Streckenabschnitt Richtung Suhr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Ein Autofahrer wurde um kurz vor 14 Uhr mit 128 km/h gemessen. Der Fahrer, ein 36-jähriger Schweizer, konnte sogleich gestoppt werden.
Aufgrund der hohen strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 64 km/h wurde die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beigezogen. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung und beschlagnahmte den Mercedes-Benz. Die Kantonspolizei nahm dem fehlbaren Lenker den Führerausweis auf der Stelle ab und verzeigte ihn an die zuständige Staatsanwaltschaft.