Das zweisitzige Flugzeug wurde bei der Landung im Wiesland beschädigt. Der 62-jährige Pilot und sein 62-jähriger Passagier blieben unverletzt. Gemäss Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG) liegt die Zuständigkeit für die Untersuchung bei der Bundesanwaltschaft (BA).
Gemeinsam mit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) klärt die Kantonspolizei Schwyz die Umstände der Notlandung ab.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SZ