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Illegale Verbrennung von Schlagabfällen auf der Schwägalp

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

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Illegale Verbrennung von Schlagabfällen auf der Schwägalp

Am Montag erforderte auf der Schwägalp das illegale Verbrennen von Schlagabfällen einen Feuerwehreinsatz.

Kurz vor 17.30 Uhr erhielt die Kantonale Notrufzentrale die Mitteilung, dass auf der Schwägalp im Bereich Zweigemmer Feuer festgestellt wurde. Die ausgerückte Polizeipatrouille konnte den Verursacher antreffen. Dieser verbrannte trotz den windigen Verhältnissen an drei verschieden Stellen Schlagabfälle.

Aufgrund der Wetterbedingungen bestand eine erhebliche Gefahr, dass sich die Flammen unkontrolliert ausbreiteten.Die Feuerwehr Urnäsch rückte mit einem Einsatzelement aus und löschte die Feuer.

Das Verbrennen von Schlagabfällen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmebewilligungen werden durch die zuständigen Forstämter erteilt. Der Verursacher entfachte die Feuer ohne Bewilligung. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden zur Anzeige gebracht.

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