Am Dienstag, 31. März 2015, führte die Kantonspolizei Schwyz im äusseren Kantonsteil Geschwindigkeitskontrollen durch.
Auf der Brügglistrasse in Altendorf hatte es ein Fahrzeuglenker besonders eilig: Er wurde mit 82 anstatt der erlaubten 50 km/h gemessen. Ein weiterer Fahrzeuglenker überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 16 km/h und wird ebenfalls verzeigt.
Auf der St. Gallerstrasse in Lachen war ein Fahrzeuglenker mit 76 km/h unterwegs und wird deshalb angezeigt, auch hier beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h. Die drei Verzeigten müssen sich vor der Staatsanwaltschaft March verantworten und mit einem Führerausweisentzug rechnen.
Auf der St. Gallerstrasse in Lachen war ein Fahrzeuglenker mit 76 km/h unterwegs und wird deshalb angezeigt, auch hier beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h. Die drei Verzeigten müssen sich vor der Staatsanwaltschaft March verantworten und mit einem Führerausweisentzug rechnen.

