Bei einer Geschwindigkeitskontrolle erfasste die Kantonspolizei am Sonntag einen Motorradfahrer, der mit 147 km/h unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung. Dem 43-jährigen Schweizer wurde der Führerausweis durch die Polizei abgenommen. Zudem wurde die vorläufige...
Mit dem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntagnachmittag auf der Hauptstrasse zwischen Arni und Oberlunkhofen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurde um zirka 12.40 Uhr ein Honda-Motorrad mit 147 km/h gemessen. Erlaubt sind auf dieser Ausserortsstrecke 80 km/h. Nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h.
Die Kantonspolizei stoppte das Gefährt sofort. Gelenkt wurde das Motorrad durch einen 43-jährigen Schweizer mit Wohnsitz in Deutschland. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde sofort die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten orientiert, welche eine Strafuntersuchung eröffnete. Den Führerausweis des Lenkers, der eine minderjährige Person auf dem Sozius mitführte, nahm die Polizei umgehend ab.
Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem die vorläufige Sicherstellung des benutzten Motorrades an.
Mit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung, der seit 1. Januar 2013 in Kraft ist.
Weitere Führerausweise abgenommen
Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden vier weitere Schnellfahrer (mit 118 bis 132 km/h) erfasst. Diese wurden wegen ihres Vergehens angezeigt. In zwei Fällen erfolgte die polizeiliche Abnahme des Führerausweises an der Kontrollstelle.
Die Kantonspolizei stoppte das Gefährt sofort. Gelenkt wurde das Motorrad durch einen 43-jährigen Schweizer mit Wohnsitz in Deutschland. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde sofort die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten orientiert, welche eine Strafuntersuchung eröffnete. Den Führerausweis des Lenkers, der eine minderjährige Person auf dem Sozius mitführte, nahm die Polizei umgehend ab.
Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem die vorläufige Sicherstellung des benutzten Motorrades an.
Mit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung, der seit 1. Januar 2013 in Kraft ist.
Weitere Führerausweise abgenommen
Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden vier weitere Schnellfahrer (mit 118 bis 132 km/h) erfasst. Diese wurden wegen ihres Vergehens angezeigt. In zwei Fällen erfolgte die polizeiliche Abnahme des Führerausweises an der Kontrollstelle.

