Wer in der Schweiz Tabak- und Nikotinprodukte verkauft, arbeitet seit Oktober 2024 nach landesweit einheitlichen Regeln. Das neue Tabakproduktegesetz hat den Flickenteppich kantonaler Vorschriften ersetzt. Mit ihm hat auch ein Kontrollinstrument an Gewicht gewonnen, das im Alltag von Kiosken, Tankstellen und Detailhandel für Aufmerksamkeit sorgt: der Testkauf.
Was seit Oktober 2024 landesweit gilt
Das Tabakproduktegesetz und die dazugehörige Verordnung sind am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Sie erfassen nicht nur klassische Zigaretten, sondern ebenso E-Zigaretten und weitere Produkte mit Tabak oder Nikotin.
Für den Verkauf ist eine Änderung zentral: Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist in der ganzen Schweiz verboten. Vorher lag die Altersgrenze je nach Kanton unterschiedlich, in einigen Kantonen gab es gar keine. Dazu kommen strengere Werbeeinschränkungen, etwa bei Plakaten. Die Übersicht dazu führt das Bundesamt für Gesundheit.
Ebenfalls neu sind die Meldung aller Produkte an den Bund und die grossflächigen Bildwarnhinweise auf den Packungen. Für Verkaufsstellen heisst das vor allem: Sortiment und Abläufe müssen zur neuen Rechtslage passen.
Wie ein Testkauf abläuft
Beim Testkauf versucht eine minderjährige Person im Auftrag der Behörden, ein Tabak- oder Nikotinprodukt zu kaufen. Begleitet wird sie von einer erwachsenen Fachperson, die den Vorgang protokolliert.
Der Ablauf ist in der Verordnung geregelt und damit nicht dem Zufall überlassen. Das ist auch der Grund für die Formalisierung: Das Ergebnis eines Testkaufs kann heute in einem späteren Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden, weil das Gesetz die Grundlage dafür ausdrücklich schafft.
Kontrolliert wird nicht nur an der Kasse. Auch Automaten und Onlineangebote gehören zu den Verkaufskanälen, an denen die Alterskontrolle funktionieren muss.
Was mit den Ergebnissen passiert
Die kantonalen Behörden melden ihre Testkaufdaten jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an den Bund. Übermittelt werden die Gesamtzahl der Testkäufe und die Zahl jener Käufe, bei denen das Abgabeverbot nicht eingehalten wurde.
Damit entsteht erstmals eine über die Kantone hinweg vergleichbare Datenbasis. Bisher hing es stark vom Wohnort ab, wie oft und wie systematisch kontrolliert wurde.
Für Betriebe hat das eine einfache Konsequenz. Ein Verstoss bleibt aktenkundig, und wer mehrfach auffällt, muss mit Massnahmen der zuständigen kantonalen Stelle rechnen.
Neue Produktegruppen im Sortiment
Das Sortiment hinter der Theke sieht anders aus als vor zehn Jahren. Neben Zigaretten und Drehtabak stehen E-Zigaretten, Einweggeräte und Beutel zum Einlegen unter die Lippe, die keinen Rauch erzeugen.
Beim Snus war die Rechtslage lange unklar. Der Verkauf galt als verboten, bis das Bundesgericht 2019 festhielt, dass dem Verbot in der Tabakverordnung die gesetzliche Grundlage fehlte. Seither unterstehen Snus und Nikotinbeutel denselben Regeln wie andere Tabak- und Nikotinerzeugnisse, inklusive Altersgrenze.
Der Ursprung dieser Produkte liegt in Skandinavien, wo Snus seit Generationen zur Alltagskultur gehört. Im Schweizer Onlinehandel gehört heute eine breite Auswahl an Nikotinbeuteln zum Standardsortiment, und seriöse Anbieter prüfen das Alter bereits bei der Bestellung.
Was Verkaufsstellen jetzt umsetzen
Die wirksamste Massnahme ist unspektakulär: Ausweiskontrolle als Routine statt als Ausnahme. Wo im Team die Regel gilt, bei jungem Erscheinungsbild immer nach dem Ausweis zu fragen, entfällt die Einzelfallabwägung im Stress.
Dazu gehört die Schulung von Aushilfen und Lernenden, die häufig in Randzeiten allein an der Kasse stehen. Ein Hinweisschild am Verkaufspunkt hilft zusätzlich, weil es die Nachfrage nach dem Ausweis für die Kundschaft erwartbar macht.
Im Onlinehandel verlagert sich die Prüfung nach vorn. Dort entscheidet die Alterskontrolle im Bestellprozess, und die Übergabe an der Tür ist der zweite Punkt, an dem der Ablauf halten muss.
So gesehen ist der Testkauf weniger eine Falle als eine Stichprobe auf den eigenen Ablauf. Wer ihn besteht, hat seinen Jugendschutz im Griff, und wer scheitert, weiss immerhin, an welcher Stelle.

