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Kanton Luzern LU - Getrübte Bilanz nach Alkoholtestkauf

Luzerner Polizei

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Im vergangenen Jahr 2016 wurden im Auftrag der Luzerner Polizei Alkoholtestkäufe durchgeführt. Von den getesteten Betrieben haben bei der ersten Kontrolle 28 Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Bei Nachkontrollen haben erneut 6 Betriebe gesetzwidrig Alkohol an Jugendliche...

Letztes Jahr wurden im Auftrag der Luzerner Polizei 26 Verkaufsgeschäfte und 36 Restaurationsbetriebe im ganzen Kanton Luzern geprüft. In zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, die von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben.
Die begleitenden Fachleute erteilten dem getesteten Personal unmittelbar nach den Testkäufen eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss wurden alle kontrollierten Betriebe schriftlich von der Gastgewerbe und Gewerbepolizei über den erfolgten Alkoholtestkauf orientiert.
Alkoholverkaufsverbot
Die Bilanz zeigt, dass 45 Prozent der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften (2014: 37 Prozent - 2015: 69 Prozent). Bei den überprüften Verkaufsgeschäften verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot, bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil gar über 50 Prozent.
Nachkontrolle mit erneuten Verstössen
Bei 22 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen wiederum 4 Betriebe gegen das Gesetz (18 Prozent). Diese Betriebe erhielten eine Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.
Festwirtschaften
Kontrollgänge bei Festwirtschaften zeigten eine besonders schlechte Bilanz. Bei 20 Festanlässen wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 19 Orten bekamen die jugendlichen Testkäufer illegal alkoholische Getränke. Dies entspricht 95 Prozent.
Die verantwortlichen Personen der Anlässe wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung künftiger Festanlässe rechnen.
Weitere Alkoholtestkäufe sind nötig
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig.
Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich auf die Verkaufspraxis. Aufgrund der immer noch hohen Durchfallquote muss der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert werden. Dazu gehören strikte Ausweiskontrollen.
Präventive Angebote und Auskunftstellen
Zum Thema Jugendschutz bezüglich Alkohol gibt es für die Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften gratis Schulungsangebote für die Prävention. Nachfolgend aufgeführte Internetseiten enthalten entsprechende Angebote.

Kategorien:

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