Ein junger Zürcher löste gestern Nachmittag bei Möhlin einen Verkehrsunfall auf der Autobahn aus. Er dürfte nach ersten Ermittlungen am Steuer kurz eingenickt sein. Die Kantonspolizei Aargau klärt nun den Unfallhergang. Drei Personen wurden leicht verletzt. Dem 20-jährigen nahm die Polizei den...
Gestern Sonntag, 16.10 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Zürcher mit seinem Fiat auf der Autobahn A3, Fahrbahn Basel von Frick Richtung Rheinfelden. In der Folge verursachte er eine Auffahrkollision, indem er einem voraus fahrenden VW ins Heck fuhr. Ein nachfolgender Honda musste ausweichen und kam von der Fahrbahn ab.
Der weisse Fiat kam am rechten Rand des Pannenstreifens auf der Seite liegend zum Stillstand.
Umgehend nach Meldungseingang rückten mehrere Kantonspolizeipatrouillen, Ambulanzen sowie eine Patrouille der Schweizer Grenzwache vor Ort aus. Der junge Unfallfahrer, sein Beifahrer sowie die Lenkerin des VW Golf erlitten leichte Verletzungen.
Der entstandene Sachschaden wird auf über 20'000 Franken geschätzt.
Sekundenschlaf wohl Unfallursache
Gemäss ersten polizeilichen Ermittlungen dürfte der fehlbare Autofahrer infolge eines Sekundenschlafs den Unfall ausgelöst haben.
Zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss hat die Kantonspolizei im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinuntersuchung angeordnet. Zudem nahm sie dem Lenker den Führerausweis auf Probe vorläufig ab.
Der weisse Fiat kam am rechten Rand des Pannenstreifens auf der Seite liegend zum Stillstand.
Umgehend nach Meldungseingang rückten mehrere Kantonspolizeipatrouillen, Ambulanzen sowie eine Patrouille der Schweizer Grenzwache vor Ort aus. Der junge Unfallfahrer, sein Beifahrer sowie die Lenkerin des VW Golf erlitten leichte Verletzungen.
Der entstandene Sachschaden wird auf über 20'000 Franken geschätzt.
Sekundenschlaf wohl Unfallursache
Gemäss ersten polizeilichen Ermittlungen dürfte der fehlbare Autofahrer infolge eines Sekundenschlafs den Unfall ausgelöst haben.
Zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss hat die Kantonspolizei im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinuntersuchung angeordnet. Zudem nahm sie dem Lenker den Führerausweis auf Probe vorläufig ab.

