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Kaltbrunn SG - Kapo handelte Auftritt des Sängers nicht mit der PNOS aus

Kantonspolizei St. Gallen

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Kaltbrunn SG - Kapo handelte Auftritt des Sängers nicht mit der PNOS aus

Am Samstag ist eine Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (kurz "PNOS") in Kaltbrunn SG durchgeführt worden. Der Anlass löste einen grösseren Polizeieinsatz aus (wir berichteten darüber). Die Kantonspolizei St. Gallen sieht sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, dass der Auftritt...

Richtig ist, dass gegen ein Mitglied der Band FLAK ein kurzfristig verfügtes Einreiseverbot des Bundesamtes für Polizei bestand, das von der Kantonspolizei St. Gallen beantragt worden war. Dieses Einreiseverbot konnte ihm aber im Ausland nicht eröffnet werden und blieb damit vorerst unwirksam.
Die Grenzbehörden waren informiert, trotzdem gelang es dem Sänger mit deutscher Staatsangehörigkeit, unkontrolliert in die Schweiz einzureisen. Zudem schaffte es der Sänger, unerkannt und nicht im eigenen Auto, an den Versammlungsort zu gelangen.
Einreiseverbot nach Auftritt ausgehändigt
Aus Gründen der Verhältnismässigkeit im Rahmen des Gesamteinsatzes entschied sich die Kantonspolizei St. Gallen, dem Mann erst nach seinem Auftritt das Einreiseverbot auszuhändigen. Um 22 Uhr wurde er in polizeiliche Räumlichkeiten verbracht. Dort ist ihm das Einreiseverbot eröffnet worden. Unmittelbar danach wurde er kontrolliert an die Grenze geleitet, wo die Ausreise aus der Schweiz erfolgte.
Erst jetzt, nach Eröffnung des Einreiseverbots, wird sich der Sänger - sollte er während der Dauer des Einreiseverbots nochmals in die Schweiz einreisen - strafbar machen. 

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