Kanton Aargau - Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien im Kanton Aargau
Kantonspolizei Aargau
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montagnachmittag, 30. Juli 2018, eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahren vorgenommen. Im Kanton Aargau gilt neu die Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erlässt ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses beinhaltet auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
- Kein Feuern im Freien.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk.
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Beim Grillieren ausschliesslich Gas- und Elektrogrills verwenden.
- Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.


