Kanton Appenzell Innerrhoden – Skigebiete können auf Jahresende öffnen
Kanton Appenzell Innerrhoden
(Symbolbild) (Bildquelle: Ticker Media AG)
Die Standeskommission kommt nach Überprüfung der epidemiologischen Lage zum Schluss, dass die Skigebiete im Kanton Appenzell I.Rh. wieder geöffnet werden können. Den Betreiberinnen und Betreibern kann per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden.
Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 benötigen Betreiberinnen und
Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung für die Erteilung einer
Bewilligung ist neben dem Vorliegen eines abgenommenen Schutzkonzepts, dass die
epidemiologische Lage im Kanton und in der Region sowie die Kapazitäten in den Spitälern,
beim Contact-Tracing und den Testungen dies zulassen.
Alle Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten im Kanton haben ein Schutzkonzept
eingereicht. Die Konzepte wurden geprüft und konnten genehmigt werden.
Die massgebliche
Anzahl der Neuinfektionen liegt im Kanton Appenzell I.Rh. unter dem Schweizer Durchschnitt,
die Reproduktionszahl liegt seit fast einer Woche unter 0.8. In der Region sind die Werte zwar
noch höher, die Zahlen sind jedoch auch bezogen auf dieses Gebiet klar sinkend. Gleichzeitig
hat sich die Lage bei den Spitalbelegungen in der Region etwas beruhigt. Damit sind die
Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligungen für die Skigebiete im Kanton erfüllt.
Die Standeskommission hat daher beschlossen, dass den Betreiberinnen und Betreibern von
Skigebieten im Kanton Appenzell I.Rh. per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden
kann. Die Situation bezüglich der Voraussetzungen für die Bewilligungen wird allerdings
weiterhin regelmässig geprüft.



