Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 benötigen Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist neben dem Vorliegen eines abgenommenen Schutzkonzepts, dass die epidemiologische Lage im Kanton und in der Region sowie die Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing und den Testungen dies zulassen. Alle Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten im Kanton haben ein Schutzkonzept eingereicht. Die Konzepte wurden geprüft und konnten genehmigt werden.
Die massgebliche Anzahl der Neuinfektionen liegt im Kanton Appenzell I.Rh. unter dem Schweizer Durchschnitt, die Reproduktionszahl liegt seit fast einer Woche unter 0.8. In der Region sind die Werte zwar noch höher, die Zahlen sind jedoch auch bezogen auf dieses Gebiet klar sinkend. Gleichzeitig hat sich die Lage bei den Spitalbelegungen in der Region etwas beruhigt. Damit sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligungen für die Skigebiete im Kanton erfüllt. Die Standeskommission hat daher beschlossen, dass den Betreiberinnen und Betreibern von Skigebieten im Kanton Appenzell I.Rh. per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden kann. Die Situation bezüglich der Voraussetzungen für die Bewilligungen wird allerdings weiterhin regelmässig geprüft.