Basel-Landschaft

Kanton Basel-Landschaft – Härtefallhilfen für Unternehmen

Härtefallhilfe für Baselbieter Unternehmen
Härtefallhilfe für Baselbieter Unternehmen (Bildquelle: rep)

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Covid-19-Härtefallverordnung angepasst und die Härtefallkriterien gelockert. Der Regierungsrat passt das Baselbieter Härtefallprogramm nun entsprechend an und beantragt dem Landrat eine Erhöhung der bereits beschlossenen Ausgabenbewilligung um 23,5 Millionen Franken. Hinzu kommen voraussichtlich weitere 23,5 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve. Der damit bereitstehende Gesamtbetrag von 77,5 Millionen Franken soll uneingeschränkt für À-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften zur Verfügung stehen.

Die Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft soll die ungedeckten Fixkosten der direkt und indirekt von den Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen entschädigen.

Kriterium: Behördlich angeordnete Schliessung um mehr als 40 Kalendertage... Neu haben alle Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 aufgrund behördlicher Massnahmen mehr als 40 Kalendertage geschlossen sind, Anspruch auf eine Härtefallhilfe in Form eines À-fonds-perdu-Beitrags. Dieser wird auf der Grundlage des Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, der Dauer der behördlichen Schliessung und einer branchenspezifischen Fixkostenquote (Fixkosten in Prozent des Umsatzes) festgelegt. Damit erfolgt die Festlegung der Härtefallbeiträge nach einfachen, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Bei einer Verlängerung der behördlichen Schliessung über den Februar hinaus kann die Härtefallhilfe mit einer zweiten Auszahlungsstaffel erhöht werden.

… oder Umsatzeinbusse um 40 Prozent Für Unternehmen, welche innert Jahresfrist (Kalenderjahr 2020 oder innerhalb von 12 Monaten) eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent und mehr aufweisen, wird der Umfang der Härtefallhilfe analog ermittelt. Der Anspruch orientiert sich in diesem Fall an der Höhe der Umsatzeinbusse.

Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, anhand der vom Bund festgelegten Kriterien Bankkredite zu 80 Prozent vom Kanton verbürgen zu lassen. Die Härtefallhilfen an Unternehmen werden nach oben durch die Vorgaben der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes begrenzt.

Weitere Erhöhung absehbar Der Bundesrat hat darüber hinaus am 13. Januar 2021 entschieden, die 750 Millionen Franken «Bundesratsreserve», welche das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, ebenfalls für die kantonalen Härtefallprogramme einzusetzen. Dieser Betrag wird ausschliesslich vom Bund finanziert. Über die Verteilung an die Kantone wird der Bund später entscheiden; der Regierungsrat geht aber davon aus, dass die Verteilung nach dem gleichen Schlüssel erfolgt wie bei den bisherigen Tranchen. Somit stünden im Kanton Basel-Landschaft insgesamt 77,5 Millionen Franken für Härtefallhilfen zur Verfügung, davon muss der Kanton 17,67 Millionen Franken finanzieren.