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Kanton Basel-Stadt – Vorsicht vor falschen Polizisten

Kantonspolizei Basel-Stadt

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Kanton Basel-Stadt – Vorsicht vor falschen Polizisten
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

In den letzten Tagen gingen rund 50 Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei, Tel. 117, von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“, einem „Polizeibeamten“, einem „Kommissar“ bzw. von der „Staatsanwaltschaft“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen.

Die Betroffenen reagierten sofort und verständigten die Kantonspolizei, sodass kein Geld bzw. andere Wertsachen übergeben wurden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es in einigen Fällen, die der Polizei noch unbekannt sind, nicht beim Versuch blieb, sondern dass den falschen Beamten erneut grössere Geldbeträge ausgehändigt wurden.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer1 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.
Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen.
Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

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