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Kanton Bern – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Kantonspolizei Bern

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Kanton Bern – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
(Symbolbild) (Bildquelle: Monoart (CC0))

Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldes Nähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.
Bei Wind auf Feuer verzichten
Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

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