Kanton Bern Waldbrandgefahr - Weitgehende Aufhebung des Feuerverbots
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Bern weitgehend aufgehoben. Ein Feuerverbot gilt nur noch im Berner Jura, im Oberaargauer Jurasüdfuss, d.h. in den Gemeinden nördlich der Aare sowie im Verwaltungskreis Thun.
Die Waldbrandgefahr hat sich dank der aktuellen Niederschläge wie auch den kühleren Temperaturen merklich entspannt.
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahrLink öffnet in einem neuen Fenster. zu finden.