Nächsten Montag werden sich nach den Weihnachtsferien wieder zahlreiche Kinder auf den Schulweg begeben. Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer vorsichtig zu sein.
Am Montag, 7. Januar 2019, werden sich die Schüler der Primar- und Sekundarklassen nach der
Ferienzeit wieder auf den Schulweg begeben. Einige unter ihnen werden die grundlegenden
Sicherheitsregeln vielleicht vergessen haben und sind unaufmerksam oder sogar unvorsichtig in der
Nähe der Strasse. Ausserdem sind die Wetterbedingungen in dieser Zeit ein Faktor, der das Unfallrisiko
erhöhen kann.
Die Kantonspolizei wird in der Woche vom Montag 7. bis Freitag 11. Januar 2019 durch vermehrte
Präsenz und Geschwindigkeitskontrollen dafür sorgen, dass die grundlegenden Sicherheitsregeln
möglichst eingehalten werden.
Hierzu einige Vorsichtsratschläge an die Verkehrsteilnehmer:
- Verlangsamen Sie ihre Fahrt in der Nähe von Schulen, Bushaltestellen und Fussgängerstreifen.
- Halten Sie vollständig an um den Schülern das Überqueren zu erleichtern. Verzichten Sie auf ein Handzeichen, um sie überqueren zu lassen, damit sie nicht anfangen zu rennen und nicht mehr auf andere Gefahren achten.
- Nehmen Sie die Reaktionen der jungen Fussgänger vorweg.
- Vermeiden Sie jeglichen unnötigen Verkehr in der Nähe von Schulen und auf den Schulwegen.
Hier ebenfalls einige Ratschläge an die Eltern:
- Bevorzugen Sie den Schulweg zu Fuss zu gehen! Sie helfen Ihrem Kind selbstständig zu werden.
- Vergewissern Sie sich, dass es sichtbar gekleidet ist und das abgegebene Material (Dreieck, Leuchtweste) trägt.
- Raten Sie Ihrem Kind, den sichersten Weg zu gehen, auch wenn er nicht immer der kürzeste ist.
- Sich zu beeilen erhöht das Unfallrisiko: ermutigen Sie Ihr(e) Kind(er), frühzeitig aufzubrechen.
- Die Verwendung von fahrzeugähnlichen Geräten wie Trottinetts ist nicht empfehlenswert.
Beim letzten Schulanfang nach den Herbstferien, hat die Kantonspolizei nahezu 800 Präsenzen oder
Kontrollen in der Nähe von Schulen und auf den Schulwegen durchgeführt. Im Rahmen dieser gab
es 1'180 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit und 68 wegen anderen Verrichtungen.


