Auf vielen Alpen im Kanton Graubünden wurden die Massnahmen zum Schutz der Nutztiere vor Wolfsrissen in diesem Jahr nochmals mit grossem Einsatz der Betriebsverantwortlichen sowie deren Helferinnen und Helfern verstärkt. Die Herdenschutzmassnahmen erweisen sich als notwendig. Sie sind auch dank der intensivierten Unterstützung der Herdenschutzberatung am Plantahof, der neuen Vorgehensweisen bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Herdenschutzhunden in Graubünden sowie der seit diesem Jahr neu festgelegten Regelung für Weidegeburten möglich. Trotzdem wurden in dieser Weidesaison bisher 106 Schafe und eine Ziege von Einzeltieren oder Wolfsrudeln gerissen. Diese Schadenszahlen entsprechen ungefähr jenen des Vorjahres.
Als besonders auffällig erweist sich ein Einzelwolf im Prättigau, der innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Schafe in einem geschützten Bereich gerissen hat. Am 22. und 25. Juli wurden auf unterschiedlichen Alpen am Schamserberg im Streifgebiet des Beverin Rudels ausserdem zwei Esel in einem umzäunten Bereich mit zum Teil schweren Verletzungen vorgefunden. Die Verletzungen wiesen eindeutig auf die Einwirkung eines Wolfs hin. Die Tiere wurden ins Tal in tierärztliche Behandlung gebracht. Zudem wurde am 23. Juli auf einer Alp im Valzeinatal auf dem Gebiet der Gemeinde Trimmis ein zehn Monate altes Kalb von einem Wolf verletzt. Das Kalb wurde ebenfalls in tierärztliche Behandlung gebracht. Es hatte sich in einer Herde von 21 Tieren aufgehalten. Das Ereignis hat sich nach heutigem Kenntnisstand ausserhalb des Streifgebiets eines Rudels ereignet.
Unterschiedliche Massnahmen innerhalb und ausserhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels
Für die raschere Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Wölfen hat der Bund mit Wirkung ab Mitte Juli 2021 die Schwellenwerte herabgesetzt, welche die Kantone zum Ergreifen von Massnahmen gegen Einzelwölfe oder zur Regulation von Wolfsrudeln nach Schadenereignissen ermächtigen. Es werden dabei aber nur gerissene Nutztiere angerechnet, die durch Herdenschutzhunde oder Elektrozäune genügend geschützt waren, und weitere einschlägige Vorschriften gemäss Bundesrecht vorausgesetzt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, setzt der Kanton Graubünden die möglichen Massnahmen um. Insbesondere ordnet er auch den Abschuss an.
Im Prättigau erachtet der Kanton die Voraussetzungen für den Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs als gegeben. Die Vollzugsmassnahmen sind eingeleitet. Im Streifgebiet der beiden Wolfsrudel Valgronda und Stagias in der Surselva wurde die Schadensschwelle ebenfalls bereits erreicht. Für die Umsetzung muss allerdings noch feststehen, dass das Rudel auch in diesem Jahr reproduziert hat und wie viele Jungtiere geboren wurden. Erst ab diesem Zeitpunkt können Massnahmen ergriffen werden. Im Streifgebiet des Beverin Rudels sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses von Wölfen ebenfalls in Prüfung.