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Kanton LU - Alkoholtestkäufe zum Jugendschutz

Luzerner Polizei

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Im Kanton Luzern werden seit 2010 regelmässig Alkoholtestkäufe durchgeführt. Erfahrungen zeigen auf, dass Kontrollen nötig sind. Auch in diesem Jahr werden Alkoholtestkäufe durchgeführt. Der Fokus liegt im Jugendschutz. Verkaufsstellen, welche Alkohol anbieten, sollen eine verantwortungsvolle...

Problematik Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Alkoholkonsum führt bei Jugendlichen besonders schnell zu gesundheitlichen Schäden. Dies zeigen Erfahrungen bei der Suchttherapie. Deshalb wurde der Verkauf an Jugendliche gesetzlich geregelt. Bier, Wein und Apfelwein an unter 16-Jährige, sowie Alcopops, Spirituosen und Aperitif-Getränke an unter 18-Jährige ist verboten.
Jugendschutz im Gastgewerbegesetz
Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften und Verkaufsstände) sind für die Einhaltung des im Gastgewerbegesetz enthaltenen Jugendschutzes verantwortlich. Die Luzerner Polizei kontrolliert die gesetzlichen Vorgaben mittels Alkoholtestkäufen. Jugendliche Testkäufer/innen in Begleitung von Fachpersonen versuchen in zufällig ausgewählten Verkaufsstellen alkoholische Getränke zu erwerben.
Bei gesetzeswidrigem Verkaufsverhalten werden Nachkontrollen durchgeführt. Werden die Jugendschutzbestimmungen wiederholt verletzt, müssen die Verantwortlichen mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen rechnen. Die Testkäufe dienen dem Zweck, die bisherige Verkaufspraxis nachhaltig zu verbessern.
Informationsmaterial und Online-Schulung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den nachfolgend aufgeführten Internetseiten der Gastgewerbe und Gewerbepolizei www.ggp.lu.ch oder der Präventionsseite www.akzent-luzern.ch/luegsch. Interessierte können zum Thema Jugendschutz Alkohol für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften gratis eine Online-Schulung durchlaufen. www.jalk.ch 
Artikelfoto: Pexels (CC0 Creative Commons) 

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